Einschlagsmeldung

Jeder Waldbesitzer ist verpflichtet, den jährlichen Holzeinschlag zu melden. Waldpilot hilft dir, die Meldung aus deinen Holzlisten automatisch zu generieren und im richtigen Format für dein Bundesland zu exportieren.

Pflicht & Fristen

Alle Waldbesitzer — egal ob privat, kommunal oder als Forstbetriebsgemeinschaft — müssen ihren Holzeinschlag an die zuständige Forstbehörde melden. Die Meldung umfasst die eingeschlagene Holzmenge nach Baumart und Sortiment. In den meisten Bundesländern ist die Frist der 31. März des Folgejahres, also muss der Einschlag von 2025 bis zum 31. März 2026 gemeldet werden.

Wichtig: Die Frist variiert je nach Bundesland. Waldpilot kennt dein Bundesland und erinnert dich rechtzeitig per E-Mail und Dashboard-Hinweis.

Ablauf

Holzliste führen Meldung generieren Prüfen PDF exportieren An Behörde senden

Meldung generieren

1

Gehe zu „Meldungen"

Öffne den Bereich „Meldungen" in der Seitenleiste.

2

Berichtsjahr wählen

Wähle das Jahr, für das du die Einschlagsmeldung erstellen möchtest.

3

Automatische Aggregation

Waldpilot aggregiert automatisch alle Einträge aus deinen Holzlisten für das gewählte Jahr.

4

Zusammenfassung prüfen

Prüfe die Zusammenfassung nach Baumart und Sortiment. Fehlende oder unplausible Einträge werden markiert.

5

PDF exportieren

Exportiere die Meldung als PDF im Format deines Bundeslandes. Das Dokument ist druckfertig und kann direkt eingereicht werden.

Bundesland-Unterschiede

Jedes Bundesland hat eigene Anforderungen an Form und Empfänger der Einschlagsmeldung.

Bundesland Empfänger Format
Bayern AELF Formlos
Nordrhein-Westfalen Wald und Holz NRW Amtliches Formular
Baden-Württemberg ForstBW Digital
Andere Zuständige Forstbehörde Variiert

Tipp: Die Meldung wird aus deinen Holzlisten generiert. Je genauer du deine Holzliste führst, desto besser und vollständiger wird die Einschlagsmeldung.