Einschlagsmeldung
Jeder Waldbesitzer ist verpflichtet, den jährlichen Holzeinschlag zu melden. Waldpilot hilft dir, die Meldung aus deinen Holzlisten automatisch zu generieren und im richtigen Format für dein Bundesland zu exportieren.
Pflicht & Fristen
Alle Waldbesitzer — egal ob privat, kommunal oder als Forstbetriebsgemeinschaft — müssen ihren Holzeinschlag an die zuständige Forstbehörde melden. Die Meldung umfasst die eingeschlagene Holzmenge nach Baumart und Sortiment. In den meisten Bundesländern ist die Frist der 31. März des Folgejahres, also muss der Einschlag von 2025 bis zum 31. März 2026 gemeldet werden.
Wichtig: Die Frist variiert je nach Bundesland. Waldpilot kennt dein Bundesland und erinnert dich rechtzeitig per E-Mail und Dashboard-Hinweis.
Ablauf
Meldung generieren
Gehe zu „Meldungen"
Öffne den Bereich „Meldungen" in der Seitenleiste.
Berichtsjahr wählen
Wähle das Jahr, für das du die Einschlagsmeldung erstellen möchtest.
Automatische Aggregation
Waldpilot aggregiert automatisch alle Einträge aus deinen Holzlisten für das gewählte Jahr.
Zusammenfassung prüfen
Prüfe die Zusammenfassung nach Baumart und Sortiment. Fehlende oder unplausible Einträge werden markiert.
PDF exportieren
Exportiere die Meldung als PDF im Format deines Bundeslandes. Das Dokument ist druckfertig und kann direkt eingereicht werden.
Bundesland-Unterschiede
Jedes Bundesland hat eigene Anforderungen an Form und Empfänger der Einschlagsmeldung.
| Bundesland | Empfänger | Format |
|---|---|---|
| Bayern | AELF | Formlos |
| Nordrhein-Westfalen | Wald und Holz NRW | Amtliches Formular |
| Baden-Württemberg | ForstBW | Digital |
| Andere | Zuständige Forstbehörde | Variiert |
Tipp: Die Meldung wird aus deinen Holzlisten generiert. Je genauer du deine Holzliste führst, desto besser und vollständiger wird die Einschlagsmeldung.