EUDR

EUDR: Was Privatwaldbesitzer jetzt wissen müssen

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Waldpilot Redaktion
Veröffentlicht am 01. April 2026 · Aktualisiert 13. April 2026

Was ist die EUDR?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) verpflichtet alle Marktteilnehmer, die Holz und Holzprodukte in der EU in Verkehr bringen, eine Sorgfaltserklärung abzugeben.

Was bedeutet das für Privatwaldbesitzer?

Wenn du Holz verkaufst — egal ob an ein Sägewerk, eine FBG oder als Brennholz — musst du nachweisen können:

  • Geolokalisierung: GPS-Polygon der Einschlagsfläche (nicht nur ein Punkt!)
  • Holzart und Menge: Welche Baumart in welcher Menge (Festmeter)
  • Legalitätsnachweis: Der Einschlag erfolgte legal (Genehmigung, Forstbetriebsplan)
  • Keine Entwaldung: Die Fläche wurde nicht durch Entwaldung gewonnen

GPS-Polygone — nicht nur Punkte

Die EUDR verlangt die Geolokalisierung als Fläche, nicht als einzelnen GPS-Punkt. Das bedeutet: Du musst die Grenzen deiner Einschlagsfläche als Polygon dokumentieren. Waldpilot speichert diese Polygone in einer PostGIS-Datenbank und exportiert sie im geforderten Format.

Sorgfaltserklärung generieren

Waldpilot generiert die Sorgfaltserklärung automatisch aus deinen Einschlagsdaten. Ein Klick — und du hast Referenznummer, Polygon-Koordinaten, Holzart, Menge und Legalitätsnachweis in einem PDF.

Weiterführende Quellen

Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine forstrechtliche Beratung.

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Waldpilot Redaktion

Founder und Lead-Developer von Waldpilot. Software-Architekt mit Schwerpunkt vertikale SaaS für unterversorgte Branchen.

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