Einschlagsmeldung digital: So geht's in deinem Bundesland
WR
Waldpilot Redaktion
Veröffentlicht am 08. April 2026
· Aktualisiert 13. April 2026
Warum eine Einschlagsmeldung?
Waldbesitzer sind verpflichtet, ihren jährlichen Holzeinschlag der zuständigen Forstbehörde zu melden. Die Frist ist in den meisten Bundesländern der 31. März des Folgejahres.
Das Problem: 16 verschiedene Formate
Jedes Bundesland hat eigene Anforderungen:
- Bayern: Formlose Meldung an das AELF
- Nordrhein-Westfalen: Amtliches Formular an Wald und Holz NRW
- Baden-Württemberg: Digitales Format an ForstBW
Waldpilot kennt die Anforderungen aller 16 Bundesländer und generiert die Meldung automatisch im richtigen Format.
So funktioniert es mit Waldpilot
- Erfasse deine Holzliste im Laufe des Jahres
- Gehe zu „Meldungen" und wähle dein Jahr
- Waldpilot aggregiert die Daten nach Holzart und Sortiment
- PDF-Export im Format deines Bundeslandes
Weiterführende Quellen
- BMEL — Wald in Deutschland
- Bundeswaldgesetz (BWaldG)
- EU-Verordnung 2023/1115 (EUDR)
- waldwissen.net — Forstliches Fachportal
Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine forstrechtliche Beratung.
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Waldpilot Redaktion
Founder und Lead-Developer von Waldpilot. Software-Architekt mit Schwerpunkt vertikale SaaS für unterversorgte Branchen.
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