Pflichten, Fristen und Formulare für Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Baden-Württemberg. Aktuell gültig 2026 — direkt aus den geltenden forstrechtlichen Bestimmungen.
ForstBW / Untere Forstbehörde
Format: digital · Elektronisch: Ja
Dokumentiere die geerntete Holzmenge in Festmetern (m³) pro Baumart und Sortiment. Stamm- und Industrieholz werden meist getrennt gemeldet.
Klassifiziere den Einschlag: Durchforstung, Endnutzung, Kalamität (Sturm/Käfer) oder Räumung. In Baden-Württemberg unterscheidet ForstBW / Untere Forstbehörde nach diesen Kategorien.
Format: digital. Du kannst die Meldung elektronisch über das Portal von ForstBW / Untere Forstbehörde einreichen.
Übermittle die Meldung an ForstBW / Untere Forstbehörde. Bewahre eine Kopie für deine Unterlagen mindestens 5 Jahre auf.
Frist: 31. März. Verspätete Meldungen können in Baden-Württemberg Bußgelder nach sich ziehen — plane mit Puffer.
Ab 0,5 ha genehmigungspflichtig.
Innerhalb von 3 Jahren nach Räumung.
Befallene Bäume innerhalb von 3 Wochen aufarbeiten.
Beim Verkauf von Holz ist zusätzlich die EUDR-Erklärung erforderlich. Zur EUDR-Checkliste →
Förderung für ökologische Waldwirtschaft
Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz
Mit Waldpilot dokumentierst du alle förderrelevanten Maßnahmen lückenlos.
Privatwaldbesitzer und Forstbetriebe in Baden-Württemberg, die Holz einschlagen, sind grundsätzlich meldepflichtig. Die genauen Schwellenwerte legt die zuständige Behörde ForstBW / Untere Forstbehörde fest.
Die Meldefrist in Baden-Württemberg ist 31. März.
Format: digital. Eine elektronische Meldung über das Portal von ForstBW / Untere Forstbehörde ist möglich.
In Baden-Württemberg ab 0,5 ha. Wiederaufforstung muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen.
Innerhalb von 3 Wochen ab Erkennen des Befalls.
Waldpilot erfasst deine Einschläge fortlaufend und generiert die Meldung auf Knopfdruck — bundeslandspezifisch konform.
Kostenlos startenHinweis: Die hier dargestellten Informationen basieren auf den uns bekannten forstrechtlichen Bestimmungen und sind zum Stand 14.05.2026 aktuell. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen in Baden-Württemberg. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.